
Die Anspruchshöhe hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege erbringt. Wie genau dies aussieht, zeigt die Grafik oben. Den vollen Anspruch auf 1.612 Euro erhalten Sie, wenn professionelle Dienstleister oder Freunde, Nachbarn oder entfernte Verwandte die Verhinderungspflege erbringen. Bei Unterstützung durch Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Geschwister, Kinder, Verschwägerte etc.) fällt die Summe kleiner aus. Hier wird das 1,5 fache des Pflegegelds als Formel genommen. Wichtig: Die Auszahlung des eigentlichen Pflegegelds erfolgt weiterhin parallel und bleibt davon unberührt.