Zusammenfassung Ihres ermittelten Anspruchs:
Verhinderungspflege

von Ihrer Pflegekasse bezahlt (§39, SGB 11)
Wenn die pflegende Person z.B. durch Arbeit, Termine oder Urlaub verhindert ist, dann kann mithilfe des Budgets der Verhinderungspflege eine Ersatzpflegeperson bezahlt werden. Diese kann entweder eine Privatperson (z.B. Verwandte oder Nachbarn) oder ein zugelassener Dienstleister sein.
Höhe: Bis zu 1.612 Euro im Jahr. Optional zusätzlich 806 Euro pro Jahr durch Umwandlung von Kurzzeitpflege (=Gesamt 2.418 Euro)

Voraussetzungen:
  • Pflegegrad 2 - 5
  • Die häusliche Pflege findet seit mindestens 6 Monaten statt
  • Eine private Person unterstützt bei der Pflege
Wann wird Verhinderungspflege gekürzt?
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Dann gibt es hier alle wichtigen Informationen zur Verhinderungspflege zum Hören.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege:
Ab wann steht mir das Budget aus der Verhinderungspflege zu?
Ihnen steht das Budget der Verhinderungspflege nach Ablauf von 6 Monaten nach Einstufung Ihres Pflegegrades zu. Die Erfahrung zeigt aber, das wenn die Verhinderungspflege bereits vor Ablauf der 6 Monate benötigt wird, die Pflegekassen einer frühreren Bewilligung nicht ablehnend gegenüberstehen.
Achtung: Anspruch auf Verhinderungspflege gilt erst ab dem Pflegegrad 2.
Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?
Ja - Sie können die Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Wichtig ist nur, dass Sie hierfür die Quittung(en) aufheben und im im Nachgang zusammen mit den ausgefüllten Verhinderungspflegeantrag an die Pflegekasse senden (beide Dokumente sind oben angehangen). Ihr Vorteil: Sie sparen Zeit und vermeiden doppelte Kommunikation mit der Pflegekasse.
Wo muss die Verhinderungspflege nachträglich beantragt werden?
Die Verhinderungspflege beantragen Sie nachträglich bei Ihrer Pflegekasse. Den Verhinderungspflegeantrag und die Quittungen können Sie dieser per Email oder postalisch zusenden. Gerne können wir dies auch für Sie digital übernehmen.
Wie hoch ist mein Anspruch, wenn die Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst oder durch private Kontakte erbracht wird?
Die Anspruchshöhe hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege erbringt. Wie genau dies aussieht, zeigt die Grafik oben. Den vollen Anspruch auf 1.612 Euro erhalten Sie, wenn professionelle Dienstleister oder Freunde, Nachbarn oder entfernte Verwandte die Verhinderungspflege erbringen. Bei Unterstützung durch Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Geschwister, Kinder, Verschwägerte etc.) fällt die Summe kleiner aus. Hier wird das 1,5 fache des Pflegegelds als Formel genommen. Wichtig: Die Auszahlung des eigentlichen Pflegegelds erfolgt weiterhin parallel und bleibt davon unberührt.
Was ist der Unterschied zw. tageweise und stundenweise Verhinderungspflege?
Die tageweise Verhinderungspflege tritt ein, wenn die Hauptpflegeperson länger als mindestens 8 Stunden verhindert ist. Beispiele hierfür sind ein längerer Urlaub, Krankheit etc. Wenn die Hauptpflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist, sprechen wir von stundenweise Verhinderungspflege. Beispiele hier sind kurzfristige Verpflichtungen oder Termine (Friseur, Arzt etc.). Wichtig ist hier, dass die Verhinderungszeit der Hauptpflegeperson ausschlaggebend ist, nicht die geleisteten Stunden der Ersatzpflegeperson. In beiden Fällen bleibt die Höhe der Verhinderungspflege unberührt.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Verhinderungspflege in Anspruch nehme?
Eine Kürzung des Pflegegelds trifft nur ein, wenn Sie sich für eine tageweise Verhinderungspflege entscheiden (>8 h Abwesenheit der Hauptpflegeperson). Bei der stundenweisen Verhinderungspflege gibt es keine Kürzung des Pflegegelds. Im ersteren Fall werden im Zeitraum der Verhinderungspflege nur 50% des Pflegegelds ausgezahlt (während Sie jedoch die Summe aus der Verhinderungspflege parallel erhalten). Der erste und letzte Tag der tageweisen Verhinderungspflege bleibt von der 50% Kürzung des Pflegegelds unberührt.

Achtung: Bei rückwirkender Beantragung der tageweisen Verhinderungspflege kann es daher zu einer Rückzahlungsaufforderung Ihrer Pflegekasse für bereits gezahltes Pflegegeld führen.
Welche Leistungen kann ich über die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Ihnen stehen alle pflegerischen Leistungen aus dem Leistungskatalog Ihres jeweiligen Bundeslandes zur Verfügung (siehe auch in der Grafik oben mit beispielhaften Leistungen). Dabei können Sie klassische Unterstützung bei der (Körper-) Pflege und im Haushalt (z.B. Reinigung) erhalten, als auch Hilfe im gesellschaftlichen Bereich und der Betreuung bekommen.
Kann ich die Verhinderungspflege für eine zeitlich begrenzte Unterbringung in einer pflegerischen Einrichtung nutzen?
Ja, nach Rücksprache mit Ihrer Pflegekasse und dem Dienstleister, können Sie die pflegerischen Kosten einer zeitlich begrenzten Unterbringung in einer stationären Einrichtung / Wohngemeinschaft über die Verhinderungspflege abrechnen lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Bei der Verhinderungspflege ist die Person, die normalerweise die Pflege zu Hause bei der pflegebedürftigen Person ausübt, an der Pflege verhindert. Die Pflege wird dann durch eine Ersatzpflegeperson übernommen, solange wie die eigentliche Pflegeperson verhindert ist. Auch bei der Kurzzeitpflege geht es um den Ersatz der Pflegeperson, die verhindert ist. Hier ist jedoch der Unterschied, dass in diesem Fall die pflegebedürftige Person stationär in ein Pflegeheim untergebracht wird, so lange die Pflegeperson verhindert ist, anstatt weiterhin in häuslicher Umgebung von einer Ersatzpflegeperson unterstützt zu werden.
Verhinderungspflege richtig beantragen

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Kristian Eick
Pflegeberater
E-Mail: kontakt@mehrpflegegeld.de