75% der Pflegebedürftigen & Angehörigen in Deutschland nutzen Ihre von der Pflegekasse zustehenden Leistungen für die Pflege nicht aus.

Quelle: Ärzteblatt und eigene Umfrage mit 50 Pflegebedürftigen & pflegenden Angehörigen

Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung die Ihnen als Pflegebedürftige und Angehörige gesetzlich zusteht! Es handelt sich um knapp 4.000 Euro und weitere Leistungen pro Jahr - Zusätzlich zum Pflegegeld.

Man muss nur wissen was, wie und wofür das Geld verwendet werden kann. Wir helfen dabei: Einfach und unkompliziert.

"Welche finanziellen Ansprüche habe ich nun wirklich?"


"Wieso muss ich alles in Erfahrung bringen, wenn ich doch nur wissen will, was für mich relevant ist?"


Typische Kundenanfragen

Die häufigsten Gründe warum der gesetzliche Anspruch in der Pflege
nicht richtig genutzt wird

Unklarheit über Anspruch
Für viele ist der gesetzliche Anspruch nicht bekannt oder unklar. Recherche über die eigenen Ansprüche ist zeitaufwendig und herausfordernd - denn wer setzt sich gerne mit langen Gesetzestexten auseinander?
Unsicherheit bei Voraussetzungen
Zudem ist für viele unklar, ob die einzelnen Voraussetzungen für die Budgets erfüllt sind. Häufige Fragen sind zum Beispiel "habe ich den richtigen Pflegegrad für das jeweilige Budget?", "welche Leistungen kann ich damit finanzieren?" oder "wen darf ich als Unterstützung einbinden und wen nicht?"
Bürokratie bei Antragsstellung
Die hohe Antragsbürokratie ist ein weiterer Faktor, warum schlussendlich das zusätzliche Pflegebudget nicht genutzt oder gekürzt wird. Bei den Pflegekassen muss der passende Antrag rausgesucht werden und fehlerfrei ausgefüllt werden.

Die wichtigsten Ansprüche in der Pflege zusätzlich zum Pflegegeld

Jede Pflegebedürftige Person in Deutschland hat zusätzlich zum Pflegegeld Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch 11 auf bis zu 3.918 Euro. Wir zeigen Ihnen wie Sie an das Geld kommen und wie Sie es verwenden können.
Verhinderungspflege
2.418 Euro pro Jahr

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, durch z.B. Arbeit, Freizeit, Termine oder Urlaub, bezahlt die Pflegekasse durch dieses Budget den Ersatz.
Entlastungsbetrag
1.500 Euro pro Jahr

Mit dem Budget können Dienstleistungen (z.B. Reinigung der Wohnung, Einkauf) bezahlt werden, damit pflegende Angehörige im Alltag entlastet und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen gefördert wird.

Neugierig über Ihren Anspruch?

Wir ermitteln Ihren Anspruch und helfen bei der Umsetzung:

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