Ja, Sie können Ihren Anspruch aus der Verhinderungspflege auch noch rückwirkend, für ein abgelaufenes Kalenderjahr oder bereits erbrachte Verhinderungspflege beantragen. Hierfür genügt ein schriftlicher Antrag unter Angabe des Zeitraumes und der Person, welche die Pflege übernommen hat. Bitte beachten Sie jedoch, dass es unkomplizierter ist, den laufenden Jahresanspruch auszuschöpfen.