Häufig gestellte Fragen zu mehr Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag (FAQ)

Allgemein
Wer kann unseren Service nutzen?
Grundsätzlich kann jeder Pflegeempfänger oder Angehöriger eines Pflegeempfängers unseren Service nutzen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person sich nicht im Pflegeheim befindet, sondern Zuhause gepflegt wird.
Wer steckt hinter Mehrpflegegeld?
Hinter Mehrpflegegeld steckt ein erfahrenes Team aus praxiserprobten Pflegeberatern, Gesundheitsexperten und Entwicklern aus Berlin, welches die Pflege nachhaltig verändern möchte - zu Gunsten der Pflegeempfänger und Angehörigen.
Was kostet mich der Service?
Der Service ist für Sie kostenlos. Denn: Wir finanzieren uns über unsere Kooperationspartner.
Woher kommt der Anspruch auf die zusätzlichen Pflegebudgets?
Ihr Anspruch auf die zusätzlichen Pflegebudgets ist im Sozialgesetzbuch 11 rechtlich verankert. Diese Pflegebudgets stehen Ihnen je nach individueller Situation zu, werden jedoch leider aufgrund von Intransparenz und verbundenen Bürokratieaufwand selten genutzt. Dieses Problem wollen wir für Sie lösen.

Ansprüche & Budget

Wie genau wird mein Anspruch ermittelt?
Die Ermittlung Ihres Anspruches erfolgt durch die Abfrage weniger Informationen und den intelligenten Abgleich mit den Voraussetzungen der möglichen Pflegebudgets aus dem Sozialgesetzbuch 11. Die Höhe von bis zu 3918 Euro pro Jahr ergibt sich aus 3 Budgetquellen:

1) Entlastungsbetrag nach §45b (125 Euro monatlich /1.500 Euro jährlich)
2) Verhinderungspflege nach §39 (1.612 Euro jährlich)
3) Umwandlung Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege nach §39 (806 Euro jährlich)

Wir ermitteln für Sie außerdem auch weitere finanzielle Zuschüsse, wie z.B. kostenlose Pflegehilfsmittel oder Subventionen für altersgerechte Umbaumaßnahmen.
Ab wann stehen mir Entlastungsleistungen zu?
Entlastungsleistungen (§45b) stehen Ihnen ab der Einstufung in den Pflegegrad 1 zu. Ab dem Zeitpunkt der Einstufung haben Sie monatlich Anspruch auf 125 Euro (1.500 Euro jährlich), welche Sie zweckgebunden für nicht körperbezogene Leistungen (Ausnahme bei Pflegegrad 1) nutzen können.
Kann ich ungenutzte Budgets aus der Entlastungsleistungen (§45b) rückwirkend in Anspruch nehmen?
Ja, Sie können bis zu einem halben Jahr Ihre Ansprüche geltend machen. Die Pflegekassen nutzen zuerst Ihr „angespartes“ Budget, bis der aktuelle Monatsbetrag von 125 Euro in Abzug kommt.
Kann ich meine Ansprüche aus der Verhinderungspflege (§39) rückwirkend geltend machen?
Ja, Sie können Ihren Anspruch aus der Verhinderungspflege auch noch rückwirkend, für ein abgelaufenes Kalenderjahr oder bereits erbrachte Verhinderungspflege beantragen. Hierfür genügt ein schriftlicher Antrag unter Angabe des Zeitraumes und der Person, welche die Pflege übernommen hat. Bitte beachten Sie jedoch, dass es unkomplizierter ist, den laufenden Jahresanspruch auszuschöpfen.
Ab wann steht mir das Budget aus der Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege zu?
Nach Einstufung in den Pflegegrad (ab Pflegegrad 2), haben Sie nach Ablauf von 6 Monaten Anspruch auf die Budgets der Verhinderungspflege/ Kurzzeitpflege.
Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel - mit triftigen Gründen und nach Rücksprache mit Ihrer Pflegekassen kann eine vorzeitige Bewilligung erfolgen.
Wofür kann das zusätzliche Pflegebudget genutzt werden?
Das zusätzliche Pflegebudget kann zweckgebunden für die Finanzierung vielseitiger Pflegesachleistungen zur Entlastung von Angehörigen genutzt werden. Diese reichen von Unterstützung im Haushalt, Begleitung, über gesellschaftliche Aktivitäten bis hin zur Grundpflege. In unserem Service werden Ihnen diese passend zu Ihrer Situation erklärt.
Über wen rechne ich meine Ansprüche ab?
Generell werden Ihre Ansprüche immer über Ihre Pflegekasse abgerechnet. Wichtig ist, dass Sie vorab vom Erbringer der Dienstleistung eine Rechnung als Nachweis für die Pflegekasse erhalten. Sollten Sie einen Pflegedienst beauftragen, rechnet dieser direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und Sie müssen keinen Nachweis erbringen.
Wie lange muss ich nach Antragsversendung auf die Rückmeldung meiner Pflegekasse warten?
Dies hängt von Ihrer individuellen Pflegekasse ab. In der Regel sollte dies nicht länger als 2 Wochen dauern.