2. Zuschuss für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege (Pflegeheim)
Die Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 lebt seit 14 Monaten im Pflegeheim.
Pflege und Ausbildungskosten: 2.678,90 Euro
- Anteil der Pflegekasse: 1262,00 Euro
= Eigenanteil durch Pflegebedürftigen: 1416,90 Euro
- Zuschuss für Eigenanteil (25%): 354,23 Euro
= neuer Eigenanteil: 1062,68 Euro
+ Investitionskosten: 311,20 Euro
+ Unterkunfts- und Verpflegungskosten: 710,80 Euro
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= Monatliche Kosten für Pflegeheim: 2084,68 Euro
Kostenübernahme durch Pflegekasse
Kostenübernahme durch Pflegebedürftige Person
Gesetzlich haben Pflegebedürftige die im Pflegeheim leben auch einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Jedoch geht der Betrag von 125 € im Monat direkt an das Pflegeheim. Das Pflegeheim nutzt den Entlastungsbetrag meistens für Betreuungsleistungen.
Sie können also nicht selbst über die Verwendung entscheiden.