Diesen Zuschuss erhalten Sie zu den Kosten für einen Platz im Pflegeheim

Die Unterbringung eines geliebten Menschen im Pflegeheim ist keine leichte Entscheidung.

Mit diesem Beitrag möchten wir zumindest die finanzielle Belastung für Angehörige und die Person in der Pflege so gering wie möglich halten.

Ermitteln Sie selbst, ob Sie alle Zuschüsse der Pflegekassen richtig ausnutzen!

Wie setzen Sich die Kosten in einem Pflegeheim zusammen?

  1. Pflegekosten: Kosten für Pflege und Versorgung.
  2. Ausbildungskosten: Anteil für die Vergütung von Auszubildenden
  3. Investitionskosten: Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung
  4. Verpflegungs- und Unterkunftskosten: Mahlzeiten und Zimmerreinigung
Wichtig: Sie können einen Zuschuss für den Eigenanteil der Pflege- und Ausbildungskosten erhalten.

Welche Zuschüsse gibt es für die Finanzierung der Pflege im Pflegeheim?

  1. Der Leistungsbetrag aus dem Pflegegrad

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, dann erhalten Sie folgende Summen an Leistungsbetrag von der Pflegekasse. Diese können Sie für die Finanzierung der Pflegeheimplatzes nutzen:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2005 Euro
Der Platz im Pflegeheim ist in der Regel teurer als der Leistungsbetrag, daher müssen Sie einen Eigenanteil zahlen. Auf Teile dieses Eigenanteils erhalten Sie einen Zuschuss.

2. Zuschuss für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege (Pflegeheim)

Seit dem 1. Januar 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss an den
Kosten für den Eigenanteil der Pflege- und Ausbildungskosten (siehe oben).

Dies gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der bisherigen Dauer aller Aufenthalte in einem oder mehreren Pflegeheimen zusammen und beträgt:

  • Bis zu 12 Monate: 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten
  • Mehr als 12 Monate: 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten
  • Mehr als 24 Monate: 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten
  • Mehr als 36 Monate: 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten

Für die Berechnung der Dauer des Aufenthaltes im Pflegeheim ist es egal ob ein Wechsel des Pflegeheims oder der Pflegekasse erfolgt ist.

Der Zuschuss wird von der Pflegekasse direkt an das Pflegeheim gezahlt.
Ein Antrag des Pflegebedürftigen ist nicht notwendig.

In einigen Fällen (z.B. beim Wechsel des Pflegeheims) müssen die Pflegebedürftigen bzw. die Vertreter dem Pflegeheim die komplette Dauer des bisherigen Aufenthalts im Pflegeheim mitteilen.

Ein Beispiel für die Berechnung der Kosten im Pflegeheim inkl. Zuschuss

Die Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 lebt seit 14 Monaten im Pflegeheim.


Pflege und Ausbildungskosten: 2.678,90 Euro

- Anteil der Pflegekasse: 1262,00 Euro

= Eigenanteil durch Pflegebedürftigen: 1416,90 Euro

- Zuschuss für Eigenanteil (25%): 354,23 Euro

= neuer Eigenanteil: 1062,68 Euro

+ Investitionskosten: 311,20 Euro

+ Unterkunfts- und Verpflegungskosten: 710,80 Euro

-----

= Monatliche Kosten für Pflegeheim: 2084,68 Euro


Kostenübernahme durch Pflegekasse

Kostenübernahme durch Pflegebedürftige Person


Der Entlastungsbetrag im Pflegeheim

Gesetzlich haben Pflegebedürftige die im Pflegeheim leben auch einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Jedoch geht der Betrag von 125 € im Monat direkt an das Pflegeheim. Das Pflegeheim nutzt den Entlastungsbetrag meistens für Betreuungsleistungen.

Sie können also nicht selbst über die Verwendung entscheiden.