Wie der Begriff schon vermuten lässt können Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Kombination erhalten.
Sofern ein zugelassener Anbieter Pflegeleistungen bei Ihnen erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet, steht Ihnen nach Abzug der abgerechneten Sachleistungen anteilig Pflegegeld zu, welches Ihnen ausgezahlt wird. Dies ist insbesondere relevant, wenn nicht die komplette Budgethöhe der Pflegesachleistungen ausgeschöpft wird, Sie jedoch auch nicht den Restbetrag “verschenken” wollen. Die Höhe der Kombinationsleistung ist in der Tabelle nicht aufgelistet, da diese individuell berechnet wird.