Artikel

9 finanzielle Zuschüsse, auf die Sie ab Erhalt des Pflegegrads Anspruch haben

9 finanzielle Zuschüsse für die Pflege zuhause
In der häuslichen Pflege gibt es viele verschiedene finanzielle Zuschüsse von der Pflegekasse, um eine optimale Pflege Zuhause zu ermöglichen und nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Leider fehlt es häufig an einer klaren und einfach verständlichen Übersicht zu allen finanziellen Ansprüchen. Daher klären wir in diesem Artikel kurz und bündig auf, welche 9 Pflegezuschüsse Sie bei Erhalt des Pflegegrads unbedingt auf dem Schirm haben sollten.
Inhaltsverzeichnis

Warum die meisten Menschen in der Pflege keine Übersicht über alle Ansprüche in der Pflege haben:

“Welche Ansprüche habe ich nach Erhalt eines Pflegegrads?”

Diese Frage hören unsere Pflegeexperten sehr häufig in Ihren Gesprächen.
Laut Ärzteblatt sind nur bei 20-35% der Angehörigen und Pflegebedürftigen die rechtlich zustehenden finanziellen Leistungen von der Pflegekasse bekannt.
Viele pflegende Angehörige und Pflegebedürftige berichteten uns von mühsamen Zusammensuchen der relevanten Informationen oder gar Auslassen der finanziellen Zuschüsse aufgrund von Unklarheit oder hohen Bürokratieaufwand.

“Hätte ich das mal vorher gewusst, dann hätte ich viel Zeit und Geld gespart."
Auch eine typische Antwort, die wir am Ende von Kunden erhalten haben und welche den vorhergegangenen Spießroutenlauf deutlich macht.

Da die häusliche Pflege aufgrund der steigenden Lebenserwartungen immer relevanter für viele Familien wird, jedoch dies auch immer mehr Fragen zur Organisation und Finanzierung aufwirft, wollen wir diesen Trend mit einfachen und unbürokratischen Antworten begegnen.

Mithilfe dieses kurzen Artikels zeigen wir Ihnen daher auf einem Blick die wichtigsten finanziellen Zuschüsse in der häuslichen Pflege, welche Ihnen nach Erteilung eines Pflegegrads zustehen, um Ihnen Zeit und Rechercheaufwand zu ersparen.
“Hätte ich das mal vorher gewusst, dann hätte ich viel Zeit und Geld gespart”
Häufige Antwort von Kunden in der häuslichen Pflege

9 finanzielle Zuschüsse für Pflegebedürftige zusammengefasst

Die 9 finanziellen Zuschüsse, die von den Pflegekassen angeboten werden und über die wir heute reden, sind:

  1. Pflegesachleistungen
  2. Pflegegeld
  3. Entlastungsbetrag
  4. Verhinderungspflege
  5. Kurzzeitpflege
  6. Tages- und Nachtpflege
  7. Pflegehilfsmittel
  8. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  9. Hausnotruf
Zusätzlich: Online-Pflegekurse (Ohne Pflegegrad erhältlich)

9 finanzielle Ansprüche in der häuslichen Pflege 2022: Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, wohnungsverbessernde Maßnahmen und Hausnotruf
Finanzielle Zuschüsse bei der Pflege zuhause 2022

Wie beeinflusst der Pflegegrad die Zuschüsse?

Die Pflegekasse unterscheidet im Rahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB 11) zwischen 5 Pflegegraden. Diese bestimmen, welcher finanzielle Zuschuss besteht und wie hoch dieser ist. In der Regel: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Ansprüche haben Sie. Den Pflegegrad erhalten Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Dazu müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Der Einstieg in die “Welt der Pflegezuschüsse” erfolgt somit mit dem Pflegegrad 1. Da bei Pflegegrad 1 nicht alle Budgets erhältlich sind, fassen wir diesen unten kurz zusammen. Für Pflegegrad 2-5 haben Sie Anspruch auf alle 9 finanziellen Zuschüsse, die wir nun erläutern.

Pflegegrad 1: Eine kurze Zusammenfassung Ihres Anspruchs

Sie haben einen Anspruch auf:
  • Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe bis zu 4.000 Euro einmalig
  • einen Zuschuss für ein Hausnotrufsystem in Höhe von 25,50 Euro monatlich

Keinen Anspruch haben Sie auf:
  • Pflegesachleistungen oder Pflegegeld
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege

1) Sachleistungen in der Pflege

Sie können sich im Rahmen der Sachleistungen Unterstützung in der Pflege bei zugelassenen Anbietern (Pflegedienste, stationäre Einrichtungen, Wohngemeinschaften) “einkaufen”. Mit den Pflegesachleistungen steht Ihnen das komplette Spektrum von körperbezogener Pflege, Unterstützung/Erbringung von Reinigungsleistungen, Wäschepflege sowie Zubereitung von Mahlzeiten zu.

Wichtig: Sie müssen sich zwischen Pflegesachleistungen oder Pflegegeld entscheiden. In einfachen Worten: Bei der Angabe von Sachleistungen bei Ihrer Pflegekasse wird dann kein Pflegegeld mehr ausgezahlt. Pflegesachleistungen sind zweckgebunden einzusetzen. Der Betrag fuer Pflegesachleistungen ist jedoch höher als das auszahlbare Pflegegeld.


2) Pflegegeld

Als alternative Option zu Pflegesachleistungen können Sie sich Ihren Anspruch auch als sogenanntes Pflegegeld auszahlen lassen. Somit können Sie selber entscheiden, wie und für wen Sie das Geld verwenden wollen.
Häufig nutzen Pflegebedürftige das Pflegegeld als Vergütung für die Menschen, die bei Ihnen die Pflege erbringen - z.B. Angehörige oder Bekannte. Für viele ist daher das Pflegegeld eine Einstiegsoption. Des Weiteren wechseln Sie später bei höherem Pflegebedarf zur Nutzung von Sachleistungen um mehr Budget für die Bezahlung von Pflegeanbietern zu erhalten.
Anhand der Tabelle sehen Sie, wie hoch die Ansprüche ab Pflegegrad 2 sind.

Kombinationsleistungen

Wie der Begriff schon vermuten lässt können Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Kombination erhalten.
Sofern ein zugelassener Anbieter Pflegeleistungen bei Ihnen erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet, steht Ihnen nach Abzug der abgerechneten Sachleistungen anteilig Pflegegeld zu, welches Ihnen ausgezahlt wird. Dies ist insbesondere relevant, wenn nicht die komplette Budgethöhe der Pflegesachleistungen ausgeschöpft wird, Sie jedoch auch nicht den Restbetrag “verschenken” wollen. Die Höhe der Kombinationsleistung ist in der Tabelle nicht aufgelistet, da diese individuell berechnet wird.

3) Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag dient zur Finanzierung von Unterstützungsangeboten im Alltag.
Jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad stehen hierfür monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieses Budget ist zwar zweckgebunden, aber vielseitig einsetzbar für Unterstützungsleistungen im Alltag, welche durch zugelassene Anbieter erbracht werden. Dies können Pflegedienste, Betreuungsdienste ("Alltagshelfer") oder spezialisierte Anbieter (z.B. Reinigungsdienste) sein.
Ziel des Entlastungsbetrags ist es daher, mithilfe der Unterstützungsleistungen pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Wie Sie dieses am besten nutzen können und was Sie konkret bei der Beantragung berücksichtigen müssen, erfahren Sie hier.
Pflegende Angehörige informiert sich über Ansprüche in der Pflege zusammen mit Pflegebedürftigen
Nicht immer einfach zu verstehen - pflegende Angehörige informiert sich zusammen mit Pflegebedürftigen über Ansprüche in der Pflege 

4) Verhinderungspflege

Das Budget der Verhinderungspflege dient zur Bezahlung einer Ersatzpflegeperson für die Pflege zu Hause bei Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson. In einfachen Worten: Wenn die pflegende Person z.B. durch Arbeit, Termine oder Urlaub verhindert ist, kann mithilfe des Budgets der Verhinderungspflege eine Ersatzpflegeperson bezahlt werden. Die Ersatzpflegeperson kann entweder eine Privatperson (z.B. Verwandte oder Nachbarn) oder ein zugelassener Dienstleister sein. Ab Pflegegrad zwei hat jeder Pflegebedürftige einen jährlichen Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro. Dieser Betrag kann zusätzlich aus der Umwandlung des Kurzzeitpflege Budgets um weitere 806 Euro aufgestockt werden. Somit stehen Ihnen bis zu 2.418 Euro zusätzlich im Jahr zur Verfügung.
Dieses Zusatzbudget ist jedoch beantragungspflichtig. Dabei gibt es leider mehrere Fallstricke, die zu vermeiden sind.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei und erläutern Ihnen zudem, wofür Sie die Verhinderungspflege konkret nutzen können. Hier erfahren Sie mehr.

Immer informiert: der Newsletter von MehrPflegegeld.de
Profitieren Sie von exklusiven Tipps & Tricks zur häuslichen Pflege.
Ich stimme hiermit der Verarbeitung meiner Kontaktdaten zu und nehme die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis. Eine Abmeldung ist jederzeit kostenlos möglich.

5) Kurzzeitpflege

Das Budget aus der Kurzzeitpflege dient der kurzfristigen Unterbringung des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim bei Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson.
Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen hierfür jährlich 1.774 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege zur Verfügung. Hierbei rechnet das Pflegeheim direkt mit der Kasse ab.

Wie bereits bei der Verhinderungspflege möglich können Sie den Betrag durch eine Umwandlung der Verhinderungspflege (in dem Fall die vollen 1.612 Euro) in Kurzzeitpflege erhöhen. Somit hätten Sie einen jährlichen zusätzlichen Anspruch von 3.386 Euro.

6) Tages- und Nachtpflege

Ähnlich wie bei der Kurzzeitpflege geht es bei Tages- und Nachtpflege um die Betreuung einer eigentlich zu Hause gepflegten Person in einer dafür spezialisierten Einrichtung.
Die Tages- und Nachtpflege ist insbesondere dann relevant, wenn Pflegebedürftige aufgrund seelischer oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson allein in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben.
Der Kernunterschied zur Kurzzeitpflege ist, dass es sich hier um regelmäßige stundenweise Betreuung handelt, während bei der Kurzzeitpflege dies immer ganztägig und meist über einen Zeitraum von mehreren Tagen statt findet. Die Budgethöhe steigt mit dem Pflegegrad und auch hier kann das beauftragte Pflegeheim direkt mit der Kasse abrechnen.

7) Pflegehilfsmittel

Für jeden Versicherten, mit anerkanntem Pflegegrad, stehen monatlich 40 Euro zur Verfügung, um Pflegehilfsmittel zu finanzieren, die für alltägliche pflegerische Zwecke genutzt werden können.
Pflegehilfsmittel können spezielle Produkte für die persönliche Hygiene und Schutz sein.
Hier ein Paar Beispiele:
  • Bettschutzeinlagen
  • Desinfektionsmittel für Flächen und Hände
  • Einweghandschuhe
  • Schutzschürzen oder
  • Mundschutz (FFP-2 Masken)

Hierfür gibt es mittlerweile auch verschiedene Anbieter, bei denen Sie bequem online die Produkte bestellen können und diese monatlich zu Ihnen nach Hause gesendet werden. Dies passiert kostenlos, da hier der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Mithilfe von Pflegebox, einer unserer Partner, können Sie diesen Service auch kostenlos nutzen. Hier erfahren Sie mehr.
Typische Pflegehilfsmittel im Alltag
Typische Pflegehilfsmittel im Alltag

8) Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Badumbau & Treppenlift)

Mit dem sperrigen Begriff “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” sind Anpassungsmaßnahmen gemeint, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen.
Zu diesen zählen Umbauten zur Barrierefreiheit (um Sturzrisiko zu reduzieren), die Installation eines Treppenlifts und sehr häufig Badumbauten. Hierfür stehen allen Pflegegradempfängern bis zu 4.000 Euro einmalig zu, um die wohnlichen Gegebenheiten an den benötigten pflegerischen Bedarf anzupassen.
  • Barrierefreien Badumbau: Erfahren Sie hier mehr.
  • Installation von Treppenliften: Erfahren Sie hier mehr.

9) Hausnotruf

Altersbedingt steigt das Risiko eines Unfalls Zuhause. Ein Hausnotruf-System bietet daher Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, schnelle Hilfe in Notfällen zu erhalten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie Zuhause stürzen und nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen können. Auch hier übernimmt die Pflegekasse bis zu einem bestimmten Teil Kosten für alle Pflegeempfänger mit Pflegegrad. Die Pflegekasse bietet nun seit 2021 einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro für die Betriebskosten eines Hausnotrufgeräts.

Zusätzlich ohne Pflegegrad: Pflegekurse (online)

Wer sich um die Pflege eines Pflegebedürftigen kümmert, hat nicht nur eine hohe Verantwortung und anfallenden Zeitaufwand, sondern muss sich auch einiges an praktischen Pflegewissen aneignen. Damit man sich nicht tagelang die relevanten PInformationen rund um die Pflege zusammensuchen muss, gibt es mittlerweile Online-Pflegekurse, die Pflegeinhalte einfach verdaulich und interaktiv anbieten. Die Pflegekasse übernimmt hierfür für Interessierte die Kosten von 99 Euro komplett.
Das Schöne daran: Die Kostenübernahme ist unabhängig davon, ob die interessierte Person sich bereits um die Pflege kümmert oder ob der betroffene Pflegebedürftige schon einen Pflegegrad hat.
Mithilfe unseres kostenlosen Partnerangebots der Johanniter, den sogenannten "Johanniter-Pflegecoach", können Sie hier direkt Ihren gesetzlichen Anspruch nutzen und einen Onlinepflegekurs Ihrer Wahl von Zuhause aus starten.
Online-Pflegekurse für pflegende Angehörige
Online-Pflegekurse für pflegende Angehörige rund um das Thema häusliche Pflege - hier Johanniter Pflegecoach

Fazit

  • 9 Budgets stehen Ihnen gesetzlich zur Verfügung, die den pflegerischen Alltag vereinfachen und zu mehr Entlastung der Betroffenen führen.
  • Aus unserer Erfahrung heraus werden diese in den meisten Fällen leider nicht optimal genutzt.
  • Oftmals geschieht dies aus schlichter Unklarheit über die Möglichkeiten, welche die Pflegekassen Ihren Versicherten gibt.
  • Gerade im Bereich des Entlastungsbetrags und der Verhinderungspflege bleiben die Potenziale häufig ungenutzt.

Stehen Sie selber vor solchen Herausforderungen und haben bereits einen Pflegegrad?

Unser Team aus Pflegeexperten hilft Ihnen gerne weiter und begleitet Sie durch den Prozess: Von der individuellen Anspruchsprüfung bis hin zur Unterstützung in der Umsetzung dieser Ansprüche.

Starten Sie mit unserer kostenlosen Anspruchsprüfung oder nehmen Sie alternativ gerne bei Fragen hier Kontakt auf.

Ihr Team von MehrPflegegeld.de
Neugierig über Ihren individuellen Anspruch?
Wir ermitteln Ihren Anspruch und helfen bei der Umsetzung: Schnell, unkompliziert und digital.