"Wer darf den nun diesen Betrag von 125 Euro monatlich erbringen?"Diese Frage hören wir mehrmals täglich.
Selbst wenn Sie also von der Möglichkeit gehört haben, dass Sie jeden Monat 125 Euro zusätzliches Budget für Ihre Pflegesituation zur Verfügung haben, wissen sehr viele Betroffene nicht, wie Sie diesen nutzen können.
Die AnbieteroptionenDie Krankenkassen haben vorgegeben, dass der Entlastungsbetrag nur von
zugelassenen Anbietern erbracht und abgerechnet werden darf. Hier gibt es verschiedene Formen an zugelassenen Anbietern.
1) Klassische AnbieterDie bekannten Anbieter, welche mit den Entlastungsbetrag bezahlt werden können, sind diese mit pflegerischer Kompetenz und bieten meistens zusätzlich Betreuungs- und Entlastungsleistungen an.
Hierzu zählen:
- der ambulante Pflegedienst
- Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen (teilstationär, zur Verrechnung der dort anfallenden Kosten )
- Einrichtungen für Kurzzeitpflege (teilstationär, zur Verrechnung der dort anfallenden Kosten)
- Einrichtungen für Verhinderungspflege (sowohl ambulant als auch in Pflege-Wohngemeinschaften und stationären Einrichtungen, zur Verrechnung der dort anfallenden Kosten )
Diese Anbieter haben den großen Vorteil, dass Sie fachlich gut aufgestellt sind und das volle Leistungsangebot abbilden können.
Jedoch haben diese Anbieter oft ein großes Gefälle in Ihren Preisen. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden üblicherweise in Stundenkontingenten abgerechnet und hier variiert der Preis je nach Bundesland und Anbieter von
30 Euro bis über 50 Euro pro Stunde.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie die monatlich maximal Leistungen für
2-4 Stunden in Anspruch nehmen können.
2) Alltags- und -BetreuungsdiensteAufgrund der hohen Nachfrage sind in den letzten Jahren nach und nach weitere neue Anbieter auf dem Markt entstanden, welche auch die Kassenzulassung erhalten haben, jedoch kein klassischer Pflegeanbieter sind.
Diese Anbieter laufen offiziell über den sperrigen Begriff der “Niederschwelligen- Dienstleistungen”.
Vereinfacht kann man sagen, dass diese Anbieter Betreuungsdienste sind, welche sich auf ein kleineres Spektrum der möglichen Leistungen fokussiert haben.
Die häufigsten Leistungen, welche durch diese Dienste abgebildet werden sind:
- Reinigungsarbeiten (z.B. Fensterputzen)
- Betreuung
- Einkäufe
Bisher sind diese Anbieter jedoch noch nicht weit verbreitet, da die Zulassung doch sehr komplex ist und sich bisher eher auf den Bereich der Großstädte konzentriert.
In ländlichen Regionen sind diese Anbieter seltener zu finden.
3) Alternativoption: NachbarschaftshilfeDie meisten unserer Kunden wünschen jedoch, das der Entlastungsbetrag durch eine vertraute Person erbracht werden kann - zum Beispiel Angehörige, Freunde oder Nachbarn.
Laut Gesetzgeber ist es
nicht vorgesehen, dass der Entlastungsbetrag durch Privatpersonen erbracht werden darf.
Jedoch gibt es Ausnahmen, die durch die Covid-19 Pandemie nochmals an Wichtigkeit gewonnen haben:
Die
Nachbarschaftshilfe war und ist zu Pandemiezeiten ein wichtiger Bestandteil zur Versorgung von Pflegebedürftigen geworden.
Um diesen fleißigen Helfern eine finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen, wurde die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe geschaffen.
Personen, die eine anerkannte medizinische Ausbildung absolviert haben, können Nachbarschaftshilfe erbringen.
Hierzu zählen;
- Krankenschwester/Krankenpfleger
- Pflegehilfskräfte
- Ärzte
Zudem haben viele Krankenkassen erkannt, dass durch den Fachkräftemangel das benötigte Betreuungsangebot im Entlastungsbetrag nicht aufgefangen werden kann.
Um dem entgegenzuwirken gibt es die Möglichkeit, durch Absolvieren eines Online-Pflegekurses die Erlaubnis zur Erbringung von Nachbarschaftshilfe zu erlangen.
Dieser Pflegekurs muss von den Kassen zugelassen sein und kann wie gesagt auch online absolviert werden. Dieser ist meist kostenlos und wird von der Krankenkasse des Kurs Absolventen bezahlt.
Sie haben Interesse an solch einem Kurs?Hier gelangen Sie zum von der Krankenkasse anerkannten kostenlosen Pflegekurs.
Die mögliche finanzielle Aufwendung, die Sie dann Ihren Helfern zukommen lassen können, beläuft sich auf
8 Euro pro Einsatz.
Leider müssen wir an dieser Stelle sagen, dass es noch viele Kassen gibt, die dieses gute Konzept nicht anerkennen oder es zumindest verkomplizieren.
Wir raten Ihnen somit, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe zu informieren!