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24-Stunden-Pflege: Kosten sparen durch Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag & mehr

24 Stunden Pflege zu teuer
24-Stunden-Pflege ist eine sehr beliebte Unterstützungsform für Pflegebedürftige in der häuslichen Umgebung und eine enorme Entlastung für die Familien. Leider sind die Kosten häufig eine Zumutung. Wir erklären in diesem Artikel, wie Sie alle möglichen staatlichen Zuschüsse, wie zum Beispiel die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag, nutzen können um Ihren Eigenanteil möglichst gering zu halten.

Inhaltsverzeichnis

Neugierig über Ihren individuellen Anspruch?
Wir ermitteln Ihren Anspruch und helfen bei der Umsetzung: Schnell, unkompliziert und digital.
Einleitung

Viele Pflegebedürftige wünschen sich Ihren Lebensabend in den eigenen 4 Wänden.
Die sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft aus dem Ausland ist eine beliebte Option, die häusliche Pflege weiterhin zu ermöglichen und Angehörige zu entlasten. Experten schätzen, dass 300.000 bis 600.000 24-Stundenkräfte aus dem Ausland aktuell in Deutschland arbeiten.

Da für die 24-Stunden-Betreuungshilfen in den letzten Jahren die Kosten gestiegen sind, klären wir in diesem Artikel auf, welche staatlichen Zuschüsse es gibt, damit Sie nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben und eine gute Pflege weiterhin bezahlbar für Sie bleibt.

”Neben den Herausforderungen bei der Finanzierung
[der Pflege] muss der Blick auch auf die Frage gerichtet werden, wer künftig die Pflegebedürftigen betreuen soll.”
Prof. Dr. Heinz Rothgang vom SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen - aus Barmer Pflegereport 2021

Was ist 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung?

Die „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ bzw. „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ ist eine Personenbetreuung von Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst oder ihren Haushalt zu versorgen.
Im Rahmen dieser Unterstützungsform lebt die betreuende Hilfskraft üblicherweise im Haus oder in der Wohnung zusammen mit dem Pflegebedürftigen und ist rund um die Uhr vor Ort.
Oftmals stammen die Pflegekräfte aus Osteuropa, meistens handelt es sich dabei um 24-Stunden-Pflegekräfte aus Polen.
Die Pflege- und Betreuungskräfte sind für die Dauer von circa 2 bis 3 Monaten in einem Privathaushalt im Einsatz und wechseln sich oft mit einer weiteren Betreuerin in einem Haushalt ab. Das erlaubt eine nahtlose Versorgung Ihres Angehörigen.

Die 24-Stunden-Pflege ist eine attraktive Alternative zu anderen Pflegeformen, wie zum Beispiel
  • den teureren Pflegeheimen oder
  • den häufig ausgelasteten Pflegediensten oder Betreuungsdiensten (“Alltagshelfer”).


Was sind die Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft?

Die Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft können sich in 3 Bereiche zusammenfassen lassen: Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung.

  • Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen), Ernährung und Lagerung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Kochen, Einkaufen, Putzen und Aufräumen der Wohnung
  • Betreuung: Alltagsgestaltung, Unterhaltung, Beschäftigung, soziale Kontakte pflegen usw.

Wichtig: Alle Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege wie etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Blutzuckermessung dürfen nur examinierte Pfleger übernehmen - das ist häufig leider nicht bei osteuropäischen Betreuungskräften rechtlich der Fall. Wenn benötigt, können diese Tätigkeiten dann punktuell ambulante Pflegedienste übernehmen - als Ergänzung zu den 24-Stunden-Pflegekräften.

Was sind die Vorteile einer 24-Stunden-Kraft für Familien mit Pflegebedürftigen?

Die Vorteile bei Beschäftigung einer 24-Stunden-Pflegekraft für Pflegebedürftige als auch für Angehörige sind:

  • Verbleib in der gewohnten Umgebung Zuhause
  • Professionelle Betreuung direkt Vorort
  • Präsenz einer Betreuungskraft "Rund-um-die-Uhr" - also auch Nachts, am Wochenende und an Feiertagen
  • Entlastung für Angehörige
  • Entspannte Pflege ohne zeitlichen Druck
  • Erhalt sozialer Kontakte
  • Günstige Alternative zum Pflegeheim

Aktuelle Herausforderungen bei der 24-Stunden-Pflege:

Die Kernherausforderungen für die Familien von Pflegebedürftigen sind neben der Organisation einer 24-Stunden-Kraft vor allem die anfallenden Kosten.
Die Preisspanne bei osteuropäischen Entsendungen beträgt aktuell 2.400 Euro bis 3.000 Euro pro Monat und bei deutschen 24-Stunden-Kräften 8.000 Euro aufwärts.
Die Preisentwicklung ist daher auch zukünftig eher nach oben zu erwarten. Dies liegt an folgenden zwei Punkten:

  • Höhere Nachfrage: Die 24-Stunden-Kraft hat in den letzten Jahren große Beliebtheit und wachsende Verbreitung als alternative Pflegeoption erfahren, sodass bereits in mehreren hunderttausend deutschen Haushalten eine Betreuungskraft tätig ist.
  • Schwankendes Angebot: Der Bedarf an eigenen Pflegekräften in den Heimatländern und (pandemie-bedingt) schwierigeren Einreiseregeln dämpft auch hier die Entsendung der 24-Stunden-Kräfte.

Somit ist es nicht für jede Familie möglich, die Kosten für eine 24-Stunden-Hilfe Monat für Monat aus eigener Tasche zu bezahlen.
Daher ist es umso wichtiger, die folgenden 5 Möglichkeiten der Finanzierung zu kennen und auszuschöpfen:

#1 Pflegegeld
#2 Verhinderungspflege
#3 Entlastungsbetrag
#4 Steuerliche Zuschüsse
#5 Landespflegegeld

Zuschuss für 24 Stunden Pflege
5 staatliche Zuschüsse für eine bezahlbare 24-Stunden-Pflege

Diese Budgets und Zuschüsse können Sie für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege nutzen:

#1 Pflegegeld
Das Pflegegeld ist die einfachste Möglichkeit, 24-Stunden-Kräfte zu bezahlen. Jede pflegebedürftige Person, die zu Hause gepflegt wird, hat einen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Betrags hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Nach der Genehmigung seitens der Pflegekasse wird das Pflegegeld monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt und kann für die Bezahlung der 24-Stunden-Kräfte genutzt werden.

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro

Wer jedoch nicht nur an das Pflegegeld gehen will, hat weitere Möglichkeiten zur Bezahlung von 24-Stunden-Kräften, wie zum Beispiel die Verhinderungspflege.

#2 Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro jährlich)

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung können außerdem mithilfe der sogenannten Verhinderungspflege durch die Pflegekasse anteilig bis zu einer Höhe von 2.418 Euro pro Jahr bezahlt werden. Damit lässt sich eine osteuropäische Pflegekraft für vier bis sechs Wochen finanzieren.

Worum geht es bei der Verhinderungspflege genau?
Das Budget der Verhinderungspflege dient zur Bezahlung einer Ersatzpflegeperson für die Pflege zu Hause bei Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson. In einfachen Worten: Wenn die pflegende Person z.B. durch Arbeit, Termine oder Urlaub verhindert ist, kann mithilfe des Budgets der Verhinderungspflege eine Ersatzpflegeperson bezahlt werden.
In diesem Fall ist die Ersatzpflegeperson die 24-Stunden-Betreuung.
Die eingetragene Pflegeperson ist in der Regel entweder einer der pflegenden Angehörigen oder der Ehepartner des Pflegebedürftigen.

Ab Pflegegrad zwei hat jeder Pflegebedürftige einen jährlichen Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro. Dieser Betrag kann zusätzlich aus der Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets um weitere 806 Euro aufgestockt werden. Somit stehen Ihnen bis zu 2.418 Euro zusätzlich im Jahr zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflegekraft zur Verfügung.
Dieses Zusatzbudget ist jedoch bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Dabei gibt es leider mehrere bürokratische Fallstricke, die bei der Beantragung bei der Pflegekasse zu beachten sind.

Finden Sie hier heraus, wie Sie das Budget zur Verhinderungspflege unkompliziert beantragen und zeitnah 2.418 Euro erhalten können.

Wissen Sie nicht ob Sie berechtigt auf Verhinderungspflege sind? Prüfen Sie hier
kostenlos Ihren Anspruch.


#3 Entlastungsbetrag (1.500 Euro jährlich)

Der Entlastungsbetrag ist ein weiterer finanzieller Zuschuss seitens der Pflegekasse, welcher Ihre eigenen Ausgaben bei der Beschäftigung einer 24-Stunden-Pflegekraft schonen kann.
Ziel des Entlastungsbetrags ist es, pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad stehen hierfür monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieses Budget ist zwar zweckgebunden, aber vielseitig einsetzbar für Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag, welche durch zugelassene Anbieter erbracht werden - darunter auch die 24-Stundenkräfte.
Ob der Entlastungsbetrag genutzt werden kann für die Finanzierung Ihrer 24-Stunden-Kraft, hängt von den Regeln Ihres Bundeslandes ab. Hier sollten Sie sicherheitshalber mit Ihrer Pflegekasse sich vor Beauftragung kurz abstimmen.
Wie Sie den Entlastungsbetrag am besten nutzen können und was Sie konkret bei der Beantragung berücksichtigen müssen, erfahren Sie hier.

#4 Steuerliche Zuschüsse

Sie können zudem die angefallenen Kosten für die 24-Stunden-Pflege auch steuerlich absetzen. Hier sind die 3 steuerlichen Absetzmöglichkeiten kurz erklärt:

Steuererleichterung 1: Haushaltsnahe Dienstleistung (max. 4.000 Euro pro Jahr)
Setzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung an!
In dieser einfachsten steuerlichen Absetzmöglichkeit können folgende Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden:

  • haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
  • haushaltsnahe Dienstleistungen und
  • Handwerkerleistungen

Wichtig hierbei ist, dass Sie diese angefallenen Kosten per Rechnung und Überweisung dokumentieren.

Ihre Vorteile:
  • Sie dürfen bis zu 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen
  • so ist ein direkter Abzug von maximal 4.000 Euro pro Jahr möglich (20 Prozent von 20.000 Euro)

Steuererleichterung 2: Außergewöhnliche Belastung
Besonders hohe Ausgaben, welche typischerweise bei intensiver Betreuung wie bei der 24-Stunden-Pflege der Pflegebedürftigen entstehen, können häufig von der Steuer auch als “außergewöhnliche Belastung” abgesetzt werden. Sind Sie als Auftraggeber von 24-Stunden-Betreuung für die Pflege Ihrer Eltern verantwortlich, ist ein Absetzen als außergewöhnliche Belastung nach geltenden Unterhaltsregelungen möglich (§ 33 EStG). Dazu müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Ihre Eltern als Leistungsempfänger pflegebedürftig sind und Sie als Tochter oder Sohn diese Kosten bezahlen mussten.

Steuererleichterung 3: Pflegepauschbetrag (924 Euro pro Jahr)
Anstatt die außergewöhnlichen Belastungen zu nutzen und alle Kosten in der Steuererklärung nachzuweisen, kann unter Umständen auch der „Pflegepauschbetrag“ genutzt werden. Hier wird ein Pauschalbetrag von 924 Euro für die Pflege eines Angehörigen steuermindernd angerechnet (gem. § 33b Abs. 6 EstG). Dies gilt, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 4 hat. Der Pflegepauschbetrag ist für Kosten gedacht, die Ihnen durch die Fahrt zum Arzt oder bei regelmäßigen Einkaufen entstehen.

Für weitere Hilfestellung und für die konkrete Umsetzung dieser Steuererleichterungen kann Ihnen ein Steuerberater oder Lohnsteuerverein behilflich sein.

#5 Landespflegegeld (je nach Bundesland verfügbar)

Ein weiteres besonderer Zuschuss ist das sogenannte Landespflegegeld.
Je nach Bundesland ist die Höhe als auch Voraussetzungen anders definiert. Es kann sich sich trotzdem lohnen, diesen Zuschuss sich genauer anzuschauen.

Hier ein paar Beispiele aus den Bundesländern:

  • Bayern: In Bayern erhält jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zusätzlich zum Pflegegeld nochmals 1000 Euro pauschal pro Jahr. Voraussetzung: Man muss sein Wohnsitz in Bayern haben und dies anstatt bei der Pflegekasse bei dem Landesamt für Pflege beantragen.
  • Brandenburg: In Brandenburg wird stark zwischen den Behinderungen unterschieden: Es können blinde, gehörlose und schwerbehinderte Menschen Landespflegegeld beantragen. Die Höhe beträgt zw. 106 - 345 Euro pro Monat.
  • Rheinland Pfalz: In Rheinland-Pfalz erhalten schwerbehinderte Menschen das Landespflegegeld: 192 - 384 Euro je nach Alter.
  • Berlin, NRW, Schleswig-Holstein: In Berlin, NRW und Schleswig-Holstein bekommen sehbehinderte, blinde und taube Menschen das Pflegegeld.
  • Bremen, Hessen, Sachsen: Hier erhalten ausschließlich sehbehinderte und blinde Menschen das Landespflegegeld.

Wichtig: die jeweiligen Bundesländer passen Ihr Landespflegegeld jährlich an - halten Sie daher einen Blick auf den aktuellen Stand Ihres Bundeslands.
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Einfaches Praxisbeispiel: Was kostet die 24-Stunden Pflege konkret ?

Die Bezuschussung der 24-Stunden-Pflegekraft hängt stark davon ab, welche Zuschüsse Sie in Ihrer Situation nutzen wollen. Wir geben Ihnen eine konservative Einschätzung im folgenden vereinfachten Praxisbeispiel, damit Sie wissen,

  • welche Kosten auf Sie in etwa zukommen
  • welche Kosten durch die staatlichen Zuschüsse abgedeckt werden können
  • und wie hoch Ihr Eigenanteil ist

Beispiel-Rechnung:
Monatliche Finanzierung einer osteuropäischen 24-Stunden-Pflegekraft bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4.
Hinweis:
  • Verhinderungspflege: inkl. 50% Umwandlung aus Kurzzeitpflege (=2.412 Euro pro Jahr)
  • Steuerliche Vorteile: hier nur Haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt - max. 4000 Euro pro Jahr)

Schussfolgerung aus dieser Rechnung:

Anstelle der vollen 2.400 Euro pro Monat müssen Sie aufgrund der cleveren Nutzung Ihrer Zuschüsse weniger als die Hälfte der Kosten, nämlich 1012,50 Euro, für eine 24-Stunden-Betreuung selber zahlen!

Fazit

  • Das Thema Finanzierung der Pflege steht ganz oben auf der Liste gesellschaftlicher Diskussionspunkte.
  • Um Pflegebedürftigen einen humanen Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu sichern, ist 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Alternative.
  • Zur Finanzierung der Kosten stehen mehrere attraktive Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung, damit Ihr Eigenanteil möglichst gering bleibt.
  • Neben dem Pflegegeld sollten insbesondere auch Verhinderungspflege (bis 2.418 Euro pro Jahr) und der Entlastungsbetrag (1.500 Euro pro Jahr) genutzt werden.
  • Steuerliche Absetzmöglichkeiten wie haushaltsnahe Dienstleistungen sollten in der Steuererklärung auch berücksichtigt werden.
  • Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, macht es Sinn, auch das Landespflegegeld zu beantragen.

Ihr Team von MehrPflegegeld.de

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